So. Nun will ich doch auch mal die Kamerafunktion des neuen Baby´s ausprobieren – an einem alltäglichen Vorgang, den jeder so aus seiner Küche kennen dürfte: Liquids für eZigarette mischen.
Das erste Video mit der neuen Canon G7X
Ist übrigens alles völlig legal 😉
Die zu verdampfende Flüssigkeit wird Liquid genannt und besteht meist aus Propylenglycol (Lebensmittelzusatzstoff E 1520), Glycerin (Lebensmittelzusatzstoff E 422), Wasser, geringen Teilen von Lebensmittelaromen und Nikotin. Das Verhältnis oder Vorhandensein der einzelnen Bestandteile unterscheidet sich je nach Liquid. Der Dampf der Flüssigkeit erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens.
Die Mitglieder des Verbands der deutschen E-Zigarettenhersteller (VdeH) verkaufen aufgrund einer Selbstverpflichtung nur noch gebrauchsfertige Liquids mit maximal 20 Milligramm Nikotin je Milliliter.[12] Darüber hinaus gibt es Liquidbasen mit höheren Konzentrationen bis zu 72 Milligramm pro Milliliter, die jedoch nicht für den direkten Gebrauch bestimmt sind. Fortgeschrittene Nutzer mischen solche Basisliquids mit Propylenglycol oder Glycerin und aromatisieren diese Mischung mit speziell für den Gebrauch in elektrischen Zigaretten vorgesehenen Aromen, um das individuelle Liquid zu erzielen.
Eine am 23. Mai 2013 veröffentlichte Studie zeigt auf, dass der Nikotingehalt auf den Liquidflaschen in der Regel korrekt angegeben wird. Weiterhin wurde in dieser Studie nach Verunreinigungen und Abbauprodukten des Nikotins gesucht. Dabei stellte sich heraus, dass bei den meisten getesteten Liquiden der Anteil an Nikotinabbauprodukten bei ein bis zwei Prozent lag. Bei der Hälfte der getesteten Produkte wurde festgestellt, dass sie medizinischen Standards entsprachen. Bei der anderen Hälfte wurden Verunreinigungen festgestellt, die über dem Niveau für Nikotin-Produkte gemäß Europäischem Arzneibuch lagen, aber unter dem Niveau, bei dem sie gesundheitlichen Schaden verursachen würden. Weder Ethylenglycol noch Diethylenglycol konnte in den Liquiden nachgewiesen werden.[13]
Ein Anbieter von Liquids hat eine Berechnung vorgelegt, wonach Liquids mit einem Nikotingehalt von bis zu 18 Milligramm Nikotin je Milliliter nicht in die Gefahrenklasse für akute Toxizität fallen und daher nicht zu kennzeichnen seien.[14]